Mehr vom Kuchen für alle

Am 29. November 2026 stimmen wir im Kanton Aargau über die Steuergesetzrevision 2027 ab. Es geht um eine einfache Frage: Sollen die Aargauer Steuerzahlenden von den zusätzlichen Steuereinnahmen des Kantons profitieren? Wir sagen klar JA.

Die Steuergesetzrevision 2027 ist der zweite Teil der Aargauer Steuerstrategie. Bereits mit dem ersten Paket wurden 2025 steuerliche Entlastungen umgesetzt. Hintergrund sind insbesondere die zusätzlichen Einnahmen aus der Neubewertung der Liegenschaften. Diese bringen dem Kanton jährlich rund 105 Millionen Franken und den Gemeinden rund 90 Millionen Franken an Mehreinnahmen. Ein Teil dieses zusätzlichen Geldes soll deshalb gezielt an die Bevölkerung zurückgegeben werden

Mehr Menschen sollen von tieferen Steuern profitieren
Genau hier setzt die Steuergesetzrevision 2027 an. Einerseits wird die Einkommenssteuer gesenkt. Alleinstehende profitieren ab einem steuerbaren Einkommen von 55’000 Franken, Verheiratete ab 110’000 Franken. Andererseits wird der heutige Kleinverdienerabzug in den Tarif integriert. Damit wird eine bestehende steuerliche Benachteiligung von Verheirateten mit tieferen Einkommen beseitigt. Insgesamt profitieren gemäss Präsentation mehr als 50 Prozent der Steuerzahlenden von der Revision.

Die Entlastung ist dabei kein finanzpolitisches Abenteuer. Der Kanton Aargau steht finanziell sehr solide da. Er ist gemäss Präsentation schuldenfrei und verfügt inzwischen über eine Ausgleichsreserve von rund 1,5 Milliarden Franken. Die Steuergesetzrevision 2027 führt beim Kanton zu einer Entlastung der Steuerzahlenden von rund 41 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 37 Millionen Franken.

Eine breit abgestützte Lösung
Auch politisch hat die Vorlage eine deutliche Unterstützung. Der Grosse Rat hat das zweite Paket am 23. Juni 2026 mit 99 zu 37 Stimmen verabschiedet. Gegen diesen Entscheid wurde mit 35 Stimmen aus der linken Ratshälfte das Behördenreferendum ergriffen. Deshalb hat nun am 29. November die Aargauer Stimmbevölkerung das letzte Wort.

Für uns ist klar: Wenn der Staat zusätzliche Einnahmen erzielt und die finanzielle Situation solide ist, soll auch die Bevölkerung davon profitieren. Mit der Steuergesetzrevision geben wir einen Teil der Mehreinnahmen zurück, entlasten die Steuerzahlenden und machen den Aargau als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiver.

Darum am 29. November: JA zur Steuergesetzrevision 2027

Vier gute Gründe für ein JA

Wieso auch Sie Ja zur Steuergesetzrevision Ja sagen sollten.

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