Überparteiliches Komitee sehr erfreut über Ja zur Steuergesetzrevision
Das überparteiliche Komitee «Ja zum Aargauer Steuergesetz» ist sehr erfreut über das Ja zur Steuergesetzrevision. Damit ist der Weg frei für gezielte Entlastungen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Aargau. Aufgrund der grossen finanziellen Reserven des Kantons ist dieser Schritt das einzige Richtige. Mittelstand, Familien, Berufstätige, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Vereine und Stiftungen profitieren mit der Revision von Steuerentlastungen. Der Wohn- und Werkplatz Aargau wird gestärkt und die Kaufkraft der Bevölkerung erhöht. Damit erfolgt ein entscheidender Schritt bei der Umsetzung der 2023 vom Grossen Rat beschlossenen Steuerstrategie.
Die Kantonalparteien FDP, SVP, Die Mitte, GLP, EDU, Jungfreisinnigen, Junge SVP, Junge Mitte und Junge GLP bildeten gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband Aargau, dem Aargauischen Gewerbeverband (AGV), der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) und dem Bauernverband Aargau das Ja-Komitee, dem zudem über 100 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angehörten. Gemeinsam setzen sie sich mit dieser Steuergesetzrevision für einen Kanton Aargau mit attraktiven Rahmenbedingungen für Bevölkerung und Unternehmen sowie eine moderate Steuerlast ein. Die breit abgestützte Allianz konnte mit 54.07 Prozent Ja-Stimmen heute einen wichtigen Erfolg feiern.
Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Geschäftsführer Ja-Komitee:
«Der heutige Entscheid ist wegweisend für den Aargau. Die Bevölkerung spricht sich für die Stärkung von Mittelstand und Werkplatz und die Entlastung von Familien, Berufstätigen sowie Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern aus. Vor dem Hintergrund der grossen Finanzreserven des Kantons ist die Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein Muss. Das Komitee ‘Ja zum Aargauer Steuergesetz’ hat sich gemeinsam für die Stärkung des Kantons Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton eingesetzt und freut sich über diesen wichtigen Erfolg.»
Kontakte für weitere Auskünfte: Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Geschäftsführer Komitee, Tel. 076 527 17 28, huwyler@fdp-ag.ch
Überparteiliches Komitee setzt sich für ein Ja zur Steuergesetzrevision ein
Für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 über die Revision des Aargauer Steuergesetzes hat sich ein breit abgestütztes Ja-Komitee gebildet. Das Komitee setzt sich dafür ein, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Aargau gezielt entlastet werden. Aufgrund der grossen finanziellen Reserven des Kantons ist dieser Schritt ebenso logisch wie zwingend. Im Fokus steht insbesondere der Mittelstand. Familien, Berufstätige, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Vereine und Stiftungen sollen gezielt entlastet werden. Damit wird der Wohn- und Werkplatz Aargau gestärkt und die Kaufkraft der Bevölkerung erhöht. Damit wird ein entscheidender Schritt bei der Umsetzung der 2023 vom Grossen Rat beschlossenen Steuerstrategie getan.
Die Kantonalparteien FDP, SVP, Die Mitte, GLP, EDU, Jungfreisinnigen, Junge SVP, Junge Mitte und Junge GLP haben deshalb gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband Aargau, der Aargauischen Gewerbeverband (AGV), der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) und dem Bauernverband Aargau ein Ja-Komitee gegründet, dem bereits über 100 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angehören.
Steuersenkungen sind überfällig
Gemeinsam setzen sich die Komiteemitglieder für ein Ja zur Steuergesetzrevision ein. Mit der Revision sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen im Kanton Aargau entlastet werden. Dies ist angesichts der finanziellen Situation des Kantons mehr als angebracht. Der Kanton verfügt über mehr als eine Milliarde Franken Reserve!
Familien entlasten
In einem Umfeld, in dem der Kostendruck stetig steigt, ist eine Entlastung der Familien angezeigt. In der Steuergesetzrevision wird dies gleich zweifach getan: Einerseits mit der Erhöhung des Abzugsbetrags für die Kinderdrittbetreuung, andererseits mit der deutlichen Anhebung der Kinderabzüge.
Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer nicht noch mehr zur Kasse bitten
Aufgrund der Erhöhung der Vermögenswerte als Folge der Neuschätzung aller Liegenschaften und der Erhöhung des Eigenmietwerts auf 62 Prozent der Marktmiete resultieren bei Kanton und Gemeinden Mehrerträge in der Höhe vor rund 190 Millionen Franken. Geld, das der Kanton gar nicht benötigt und das zurückfliessen soll. Durch die Anhebung des Vermögensfreibetrages und der Senkung der Vermögenstarife werden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die aufgrund der erhöhten Vermögenswerte ansonsten deutlich höhere Steuern zahlen müssten, entlastet.
Werkplatz Aargau stärken
Die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau hängt entscheidend von der Attraktivität der Rahmenbedingungen für Unternehmen ab. In der aktuellen Steuergesetzrevision wird der maximale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten deutlich erhöht, was Weiterbildungen attraktiver macht und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Zudem stärkt die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzuges die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was dem Aargau als Wohnkanton und damit auch den Unternehmen als potenzielle Arbeitgeber zugutekommt.
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident FDP: «Von der Steuergesetzrevision werden mehr als die Hälfte der Bevölkerung direkt entlastet, für die anderen Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Nachteil. Diese Revision ist entscheidend, um den Kanton Aargau als Wohn- und Werkplatz zu stärken und für die Zukunft fit zu machen.»
Karin Koch Wick, Grossrätin, Co-Parteipräsidentin Die Mitte: «Die Erhöhung der Kinderabzüge entlastet alle Familien. Eltern mit einem tiefen bis durchschnittlichem Einkommen sparen zum Beispiel bis zu 700 Franken Steuern pro Jahr.»
Andy Steinacher, Grossrat SVP, Präsident Kommission Volkswirtschaft und Abgaben: «Der Kanton Aargau ist schuldenfrei und hat 1,1 Milliarden – 1100 Millionen! – Franken Reserve angehäuft. Zugleich steigt der Kostendruck für die Bevölkerung, namentlich den Mittelstand, stetig. Es ist jetzt höchste Zeit, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.»
Jeanine Glarner, Grossrätin FDP, Präsidentin HEV Aargau: «Die Neuschätzung der Liegenschaften und die Erhöhung des Eigenmietwertes bringen Kanton und Gemeinden Mehreinnahmen von 190 Millionen Franken. Die Steuergesetzrevision gibt hier Gegensteuer und verhindert massive Steuererhöhungen für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.»
Beat Bechtold, Direktor Aargauische Industrie- und Handelskammer: «Nach der vergangenen Revision zu Gunsten der Unternehmen profitieren nun die Arbeitnehmenden. Die Steuergesetzrevision fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso wie Aus- und Weiterbildungen. Mit einem Ja machen wir den Aargau als Wohnkanton noch attraktiver und stärken unseren Werkplatz.»
Für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 über die Revision des Aargauer Steuergesetzes hat sich ein breit abgestütztes Ja-Komitee gebildet. Das Komitee setzt sich dafür ein, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Aargau gezielt entlastet werden. Im Fokus steht insbesondere der Mittelstand. Familien, Berufstätige, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Vereine und Stiftungen sollen gezielt entlastet werden. Damit wird der Wohn- und Werkplatz Aargau gestärkt und die Kaufkraft der Bevölkerung erhöht.
Foto: Mathias Küng / aargauerpolitik.ch
Die Kantonalparteien von FDP, SVP, Die Mitte, GLP, EDU, Jungfreisinnigen, Junge SVP, Junge Mitte und Junge GLP haben deshalb gemeinsam mit dem Aargauischen Gewerbeverband (AGV), der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) und dem Hauseigentümerverband Aargau ein Ja-Komitee gegründet, dem bereits über 80 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angehören.
Steuersenkungen sind überfällig
Gemeinsam setzen sich die Komiteemitglieder für ein Ja zur Steuergesetzrevision ein. Mit der Revision sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Aargau entlastet werden. Dies ist angesichts der finanziellen Situation des Kantons mehr als angebracht. Der Kanton verfügt über mehr als eine Milliarde Franken Reserve!
Familien entlasten
In einem Umfeld, in dem der Kostendruck stetig steigt, ist eine Entlastung der Familien angezeigt. In der Steuergesetzrevision wird dies gleich zweifach getan: Einerseits mit der Erhöhung des Abzugsbetrags für die Kinderdrittbetreuung, andererseits mit der deutlichen Anhebung der Kinderabzüge.
Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer nicht noch mehr zur Kasse bitten
Aufgrund der Erhöhung der Vermögenswerte als Folge der Neuschätzung aller Liegenschaften und der Erhöhung des Eigenmietwerts auf 62 Prozent der Marktmiete resultieren bei Kanton und Gemeinden Mehrerträge in der Höhe vor rund 190 Millionen Franken. Geld, das der Kanton gar nicht benötigt und das zurückfliessen soll. Durch die Anhebung des Vermögensfreibetrages und der Senkung der Vermögenstarife werden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die aufgrund der erhöhten Vermögenswerte ansonsten deutlich höhere Steuern zahlen müssten, entlastet.
Werkplatz Aargau stärken
Die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau hängt entscheidend von der Attraktivität der Rahmenbedingungen für Unternehmen ab. In der aktuellen Steuergesetzrevision wird der maximale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten deutlich erhöht, was Weiterbildungen attraktiver macht und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Zudem stärkt die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzuges die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was dem Aargau als Wohnkanton und damit auch den Unternehmen als potenzielle Arbeitgeber zugutekommt.
Etappenerfolg beim Einsatz für gezielte Entlastungen Kurz vor Ende der Legislatur befasste sich der Grosse Rat mit einer Steuergesetzrevision. Damit sollen in zwei Umsetzungspaketen die Steuer-Mehreinnahmen von rund 190 Millionen Franken an die Bevölkerung zurückgegeben werden. Diese Mehreinnahmen resultieren aus der Anhebung des Eigenmietwerts sowie der Neuschätzung der Liegenschaften und damit deutlich erhöhten Vermögenswerten. Angestossen hatte die Revision ein Vorstoss der FDP- und SVP-Fraktionen.
Konkret geht es im ersten Umsetzungspaket um folgende Punkte: Erstens die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs von heute 10’000 auf 25’000 Franken, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern soll; zweitens eine Erhöhung des Kinderabzugs; drittens eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags; viertens eine Senkung der Vermögenssteuertarife; fünftens die Senkung der Gewinnsteuer für Vereine, Stiftungen und juristische Personen.
Entlastungen für Familien, Liegenschaftseigentümer und Mittelstand
Gerade die vierte Massnahme ist für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer entscheidend. Denn mit der Erhöhung der Vermögenswerte aufgrund der Neuschätzung der Liegenschaften würden ohne Steuergesetzrevision die Vermögenssteuern für viele Menschen aus dem Mittelstand stark ansteigen. Das Gesamtpaket bringt aber auch Entlastungen für Familien mit Kindern sowie aufgrund der höheren Vermögensfreigrenze für den Mittelstand ohne Wohneigentum. Die Steuergesetzrevision ist somit ausgewogen und wird den Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich attraktiver machen.
Volksabstimmung im kommenden Jahr
Die Revision haben die Fraktionen FDP, SVP, GLP und Mitte geschlossen unterstützt. Im 2025 wird es zur Volksabstimmung zum ersten Paket kommen. Die FDP hat sich vergeblich dafür eingesetzt, dass beide Pakete in einem Aufwisch dem Volk unterbreitet werden. Wir wollten eine gestaffelte Umsetzung, aber keine Staffelung im Entscheid der beiden Umsetzungspakete. Wir standen dabei leider auf verlorenem Posten. Das ist zu akzeptieren. Es gilt nun, den Fokus auf die bevorstehende Volksabstimmung zu richten. Die FDP wird bei der Ja-Kampagne in jedem Fall eine zentrale Rolle übernehmen.Das zweite Umsetzungspaket mit einer Entlastung der hohen Einkommen und der Integration des Kleinverdienerabzuges wurde in erster Lesung ebenfalls gutgeheissen. Die vom Regierungsrat beabsichtigte Erhöhung der Grundstücksgewinnsteuer ab dem 20. Besitzjahr wurde dabei klar abgelehnt. Die zweite Beratung zu diesem zweiten Umsetzungspaket wird voraussichtlich im Verlaufe des nächsten Jahres stattfinden und eine allfällige Volksabstimmung im 2026.