Überparteiliches Komitee setzt sich für ein Ja zur Steuergesetzrevision ein
Für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 über die Revision des Aargauer Steuergesetzes hat sich ein breit abgestütztes Ja-Komitee gebildet. Das Komitee setzt sich dafür ein, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Aargau gezielt entlastet werden. Aufgrund der grossen finanziellen Reserven des Kantons ist dieser Schritt ebenso logisch wie zwingend. Im Fokus steht insbesondere der Mittelstand. Familien, Berufstätige, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Vereine und Stiftungen sollen gezielt entlastet werden. Damit wird der Wohn- und Werkplatz Aargau gestärkt und die Kaufkraft der Bevölkerung erhöht. Damit wird ein entscheidender Schritt bei der Umsetzung der 2023 vom Grossen Rat beschlossenen Steuerstrategie getan.
Die Kantonalparteien FDP, SVP, Die Mitte, GLP, EDU, Jungfreisinnigen, Junge SVP, Junge Mitte und Junge GLP haben deshalb gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband Aargau, der Aargauischen Gewerbeverband (AGV), der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) und dem Bauernverband Aargau ein Ja-Komitee gegründet, dem bereits über 100 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angehören.
Steuersenkungen sind überfällig
Gemeinsam setzen sich die Komiteemitglieder für ein Ja zur Steuergesetzrevision ein. Mit der Revision sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen im Kanton Aargau entlastet werden. Dies ist angesichts der finanziellen Situation des Kantons mehr als angebracht. Der Kanton verfügt über mehr als eine Milliarde Franken Reserve!
Familien entlasten
In einem Umfeld, in dem der Kostendruck stetig steigt, ist eine Entlastung der Familien angezeigt. In der Steuergesetzrevision wird dies gleich zweifach getan: Einerseits mit der Erhöhung des Abzugsbetrags für die Kinderdrittbetreuung, andererseits mit der deutlichen Anhebung der Kinderabzüge.
Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer nicht noch mehr zur Kasse bitten
Aufgrund der Erhöhung der Vermögenswerte als Folge der Neuschätzung aller Liegenschaften und der Erhöhung des Eigenmietwerts auf 62 Prozent der Marktmiete resultieren bei Kanton und Gemeinden Mehrerträge in der Höhe vor rund 190 Millionen Franken. Geld, das der Kanton gar nicht benötigt und das zurückfliessen soll. Durch die Anhebung des Vermögensfreibetrages und der Senkung der Vermögenstarife werden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die aufgrund der erhöhten Vermögenswerte ansonsten deutlich höhere Steuern zahlen müssten, entlastet.
Werkplatz Aargau stärken
Die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau hängt entscheidend von der Attraktivität der Rahmenbedingungen für Unternehmen ab. In der aktuellen Steuergesetzrevision wird der maximale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten deutlich erhöht, was Weiterbildungen attraktiver macht und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Zudem stärkt die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzuges die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was dem Aargau als Wohnkanton und damit auch den Unternehmen als potenzielle Arbeitgeber zugutekommt.
Kontakte für weitere Auskünfte:
Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Geschäftsführer Komitee, Tel. 062 824 54 21, huwyler@fdp-ag.ch
Statements:
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident FDP:
«Von der Steuergesetzrevision werden mehr als die Hälfte der Bevölkerung direkt entlastet, für die anderen Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Nachteil. Diese Revision ist entscheidend, um den Kanton Aargau als Wohn- und Werkplatz zu stärken und für die Zukunft fit zu machen.»
Karin Koch Wick, Grossrätin, Co-Parteipräsidentin Die Mitte:
«Die Erhöhung der Kinderabzüge entlastet alle Familien. Eltern mit einem tiefen bis durchschnittlichem Einkommen sparen zum Beispiel bis zu 700 Franken Steuern pro Jahr.»
Andy Steinacher, Grossrat SVP, Präsident Kommission Volkswirtschaft und Abgaben:
«Der Kanton Aargau ist schuldenfrei und hat 1,1 Milliarden – 1100 Millionen! – Franken Reserve angehäuft. Zugleich steigt der Kostendruck für die Bevölkerung, namentlich den Mittelstand, stetig. Es ist jetzt höchste Zeit, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.»
Jeanine Glarner, Grossrätin FDP, Präsidentin HEV Aargau:
«Die Neuschätzung der Liegenschaften und die Erhöhung des Eigenmietwertes bringen Kanton und Gemeinden Mehreinnahmen von 190 Millionen Franken. Die Steuergesetzrevision gibt hier Gegensteuer und verhindert massive Steuererhöhungen für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.»
Beat Bechtold, Direktor Aargauische Industrie- und Handelskammer:
«Nach der vergangenen Revision zu Gunsten der Unternehmen profitieren nun die Arbeitnehmenden. Die Steuergesetzrevision fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso wie Aus- und Weiterbildungen. Mit einem Ja machen wir den Aargau als Wohnkanton noch attraktiver und stärken unseren Werkplatz.»
Zum Co-Präsidium.
