Kategorie: Allgemein

  • Steuern senken, Mittelstand und Standort Aargau stärken

    Für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 über die Revision des Aargauer Steuergesetzes hat sich ein breit abgestütztes Ja-Komitee gebildet.  Das Komitee setzt sich dafür ein, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Aargau gezielt entlastet werden. Aufgrund der grossen finanziellen Reserven des Kantons  ist dieser Schritt ebenso logisch wie zwingend. Im Fokus steht insbesondere der Mittelstand. Familien, Berufstätige, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Vereine und Stiftungen sollen gezielt entlastet werden. Damit wird der Wohn- und Werkplatz Aargau gestärkt und die Kaufkraft der Bevölkerung erhöht. Damit wird ein entscheidender Schritt bei der Umsetzung der 2023 vom Grossen Rat beschlossenen Steuerstrategie getan.

    Die Kantonalparteien FDP, SVP, Die Mitte, GLP, EDU, Jungfreisinnigen, Junge SVP, Junge Mitte und Junge GLP haben deshalb gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband Aargau, der Aargauischen Gewerbeverband (AGV), der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) und dem Bauernverband Aargau ein Ja-Komitee gegründet, dem bereits über 100 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angehören.

    Steuersenkungen sind überfällig

    Gemeinsam setzen sich die Komiteemitglieder für ein Ja zur Steuergesetzrevision ein. Mit der Revision sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen im Kanton Aargau entlastet werden. Dies ist angesichts der finanziellen Situation des Kantons mehr als angebracht. Der Kanton verfügt über mehr als eine Milliarde Franken Reserve!

    Familien entlasten

    In einem Umfeld, in dem der Kostendruck stetig steigt, ist eine Entlastung der Familien angezeigt. In der Steuergesetzrevision wird dies gleich zweifach getan: Einerseits mit der Erhöhung des Abzugsbetrags für die Kinderdrittbetreuung, andererseits mit der deutlichen Anhebung der Kinderabzüge.

    Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer nicht noch mehr zur Kasse bitten

    Aufgrund der Erhöhung der Vermögenswerte als Folge der Neuschätzung aller Liegenschaften und der Erhöhung des Eigenmietwerts auf 62 Prozent der Marktmiete resultieren bei Kanton und Gemeinden Mehrerträge in der Höhe vor rund 190 Millionen Franken. Geld, das der Kanton gar nicht benötigt und das zurückfliessen soll. Durch die Anhebung des Vermögensfreibetrages und der Senkung der Vermögenstarife werden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die aufgrund der erhöhten Vermögenswerte ansonsten deutlich höhere Steuern zahlen müssten, entlastet.

    Werkplatz Aargau stärken

    Die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau hängt entscheidend von der Attraktivität der Rahmenbedingungen für Unternehmen ab. In der aktuellen Steuergesetzrevision wird der maximale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten deutlich erhöht, was Weiterbildungen attraktiver macht und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Zudem stärkt die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzuges die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was dem Aargau als Wohnkanton und damit auch den Unternehmen als potenzielle Arbeitgeber zugutekommt.

    Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Geschäftsführer Komitee, Tel. 062 824 54 21, huwyler@fdp-ag.ch

    Statements:

    Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident FDP:
    «Von der Steuergesetzrevision werden mehr als die Hälfte der Bevölkerung direkt entlastet, für die anderen Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Nachteil. Diese Revision ist entscheidend, um den Kanton Aargau als Wohn- und Werkplatz zu stärken und für die Zukunft fit zu machen.»

    Karin Koch Wick, Grossrätin, Co-Parteipräsidentin Die Mitte:
    «Die Erhöhung der Kinderabzüge entlastet alle Familien. Eltern mit einem tiefen bis durchschnittlichem Einkommen sparen zum Beispiel bis zu 700 Franken Steuern pro Jahr.»

    Andy Steinacher, Grossrat SVP, Präsident Kommission Volkswirtschaft und Abgaben:
    «Der Kanton Aargau ist schuldenfrei und hat 1,1 Milliarden – 1100 Millionen! – Franken Reserve angehäuft. Zugleich steigt der Kostendruck für die Bevölkerung, namentlich den Mittelstand, stetig. Es ist jetzt höchste Zeit, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.»

    Jeanine Glarner, Grossrätin FDP, Präsidentin HEV Aargau:
    «Die Neuschätzung der Liegenschaften und die Erhöhung des Eigenmietwertes bringen Kanton und Gemeinden Mehreinnahmen von 190 Millionen Franken. Die Steuergesetzrevision gibt hier Gegensteuer und verhindert massive Steuererhöhungen für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.»

    Beat Bechtold, Direktor Aargauische Industrie- und Handelskammer:
    «Nach der vergangenen Revision zu Gunsten der Unternehmen profitieren nun die Arbeitnehmenden. Die Steuergesetzrevision fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso wie Aus- und Weiterbildungen. Mit einem Ja machen wir den Aargau als Wohnkanton noch attraktiver und stärken unseren Werkplatz.»

    Zum Co-Präsidium.

  • Steuern senken, Mittelstand stärken – Überparteiliches Komitee setzt sich für ein Ja zur Steuergesetzrevision ein

    Medienmitteilung vom 19. März 2025

    Für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 über die Revision des Aargauer Steuergesetzes hat sich ein breit abgestütztes Ja-Komitee gebildet.  Das Komitee setzt sich dafür ein, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Aargau gezielt entlastet werden. Im Fokus steht insbesondere der Mittelstand. Familien, Berufstätige, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Vereine und Stiftungen sollen gezielt entlastet werden. Damit wird der Wohn- und Werkplatz Aargau gestärkt und die Kaufkraft der Bevölkerung erhöht.

    Foto: Mathias Küng / aargauerpolitik.ch

    Die Kantonalparteien von FDP, SVP, Die Mitte, GLP, EDU, Jungfreisinnigen, Junge SVP, Junge Mitte und Junge GLP haben deshalb gemeinsam mit dem Aargauischen Gewerbeverband (AGV), der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) und dem Hauseigentümerverband Aargau ein Ja-Komitee gegründet, dem bereits über 80 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angehören.

    Steuersenkungen sind überfällig

    Gemeinsam setzen sich die Komiteemitglieder für ein Ja zur Steuergesetzrevision ein. Mit der Revision sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Aargau entlastet werden. Dies ist angesichts der finanziellen Situation des Kantons mehr als angebracht. Der Kanton verfügt über mehr als eine Milliarde Franken Reserve!

    Familien entlasten

    In einem Umfeld, in dem der Kostendruck stetig steigt, ist eine Entlastung der Familien angezeigt. In der Steuergesetzrevision wird dies gleich zweifach getan: Einerseits mit der Erhöhung des Abzugsbetrags für die Kinderdrittbetreuung, andererseits mit der deutlichen Anhebung der Kinderabzüge.

    Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer nicht noch mehr zur Kasse bitten

    Aufgrund der Erhöhung der Vermögenswerte als Folge der Neuschätzung aller Liegenschaften und der Erhöhung des Eigenmietwerts auf 62 Prozent der Marktmiete resultieren bei Kanton und Gemeinden Mehrerträge in der Höhe vor rund 190 Millionen Franken. Geld, das der Kanton gar nicht benötigt und das zurückfliessen soll. Durch die Anhebung des Vermögensfreibetrages und der Senkung der Vermögenstarife werden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die aufgrund der erhöhten Vermögenswerte ansonsten deutlich höhere Steuern zahlen müssten, entlastet.

    Werkplatz Aargau stärken

    Die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau hängt entscheidend von der Attraktivität der Rahmenbedingungen für Unternehmen ab. In der aktuellen Steuergesetzrevision wird der maximale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten deutlich erhöht, was Weiterbildungen attraktiver macht und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Zudem stärkt die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzuges die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was dem Aargau als Wohnkanton und damit auch den Unternehmen als potenzielle Arbeitgeber zugutekommt.

  • Steuersenkungen für alle

    Beitrag von Silvan Hilfiker, Fraktionspräsident FDP Aargau

    erschienen im Inside der FDP-Grossratsfraktion vom 6. Dezember 2024

    Etappenerfolg beim Einsatz für gezielte Entlastungen
    Kurz vor Ende der Legislatur befasste sich der Grosse Rat mit einer Steuergesetzrevision. Damit sollen in zwei Umsetzungspaketen die Steuer-Mehreinnahmen von rund 190 Millionen Franken an die Bevölkerung zurückgegeben werden. Diese Mehreinnahmen resultieren aus der Anhebung des Eigenmietwerts sowie der Neuschätzung der Liegenschaften und damit deutlich erhöhten Vermögenswerten. Angestossen hatte die Revision ein Vorstoss der FDP- und SVP-Fraktionen.

    Konkret geht es im ersten Umsetzungspaket um folgende Punkte: Erstens die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs von heute 10’000 auf 25’000 Franken, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern soll; zweitens eine Erhöhung des Kinderabzugs; drittens eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags; viertens eine Senkung der Vermögenssteuertarife; fünftens die Senkung der Gewinnsteuer für Vereine, Stiftungen und juristische Personen.

    Entlastungen für Familien, Liegenschaftseigentümer und Mittelstand

    Gerade die vierte Massnahme ist für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer entscheidend. Denn mit der Erhöhung der Vermögenswerte aufgrund der Neuschätzung der Liegenschaften würden ohne Steuergesetzrevision die Vermögenssteuern für viele Menschen aus dem Mittelstand stark ansteigen. Das Gesamtpaket bringt aber auch Entlastungen für Familien mit Kindern sowie aufgrund der höheren Vermögensfreigrenze für den Mittelstand ohne Wohneigentum. Die Steuergesetzrevision ist somit ausgewogen und wird den Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich attraktiver machen.

    Volksabstimmung im kommenden Jahr

    Die Revision haben die Fraktionen FDP, SVP, GLP und Mitte geschlossen unterstützt. Im 2025 wird es zur Volksabstimmung zum ersten Paket kommen. Die FDP hat sich vergeblich dafür eingesetzt, dass beide Pakete in einem Aufwisch dem Volk unterbreitet werden. Wir wollten eine gestaffelte Umsetzung, aber keine Staffelung im Entscheid der beiden Umsetzungspakete. Wir standen dabei leider auf verlorenem Posten. Das ist zu akzeptieren. Es gilt nun, den Fokus auf die bevorstehende Volksabstimmung zu richten. Die FDP wird bei der Ja-Kampagne in jedem Fall eine zentrale Rolle übernehmen.Das zweite Umsetzungspaket mit einer Entlastung der hohen Einkommen und der Integration des Kleinverdienerabzuges wurde in erster Lesung ebenfalls gutgeheissen. Die vom Regierungsrat beabsichtigte Erhöhung der Grundstücksgewinnsteuer ab dem 20. Besitzjahr wurde dabei klar abgelehnt. Die zweite Beratung zu diesem zweiten Umsetzungspaket wird voraussichtlich im Verlaufe des nächsten Jahres stattfinden und eine allfällige Volksabstimmung im 2026.