Steuern senken, Mittelstand stärken!
Steuern dienen zur Finanzierung staatlicher Leistungen und nicht zum Füllen der Ausgleichsreserve oder der Staatskasse. Hier setzt die Steuergesetzrevision den Hebel an: Mit der Stärkung des Mittelstandes und des Werkplatzes durch die Entlastung von Familien, Wohneigentum und Vereinen.
Mit der Steuergesetzrevision sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Aargau deutlich entlastet werden. Dies ist angesichts der finanziellen Situation des Kantons – schuldenfrei und mit über einer Milliarde Franken Reserve – mehr als angezeigt. Konkret geht es im ersten Umsetzungspaket, das nun zur Abstimmung gelangt, um folgende Punkte:
- Die Senkung der Gewinnsteuer für Vereine, Stiftungen und juristische Personen.
- Die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs von heute 10’000.- auf 25’000.- Franken.
- Die generelle Erhöhung des Kinderabzugs.
- Die Erhöhung des Vermögensfreibetrags.
- Die Senkung der Vermögenssteuertarife.
Steuern senken, Familien entlasten!
In einem Umfeld, in dem der Kostendruck stetig steigt, ist eine gezielte Entlastung der Familien angezeigt. In der Steuergesetzrevision wird dies mit zwei Ansätzen getan.
Erstens können Eltern in der Steuererklärung neu 25’000 Franken pro Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr für Drittbetreuung geltend machen. Bisher waren es 10’000 Franken. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem fiskalischen Anreiz gestärkt.
Die zweite Entlastung betrifft alle Familien mit Kindern, unabhängig davon, ob sie extern betreut werden oder nicht. Die Abzüge für jedes Kind unter elterlicher Fürsorge werden auf 9300 Franken erhöht (bisher 7000), für jedes Kind bis zum 18. Altersjahr auf 10’300 Franken (bisher 9000) und für jedes volljährige Kind in Ausbildung, für dessen Unterhalt die Eltern aufkommen, auf 12’400 Franken (bisher 11’000).
Steuern senken, Wohneigentum entlasten!
Aufgrund der Erhöhung der Vermögenswerte aufgrund der Neuschätzung aller Liegenschaften und der Erhöhung des Eigenmietwerts auf 62 Prozent der Marktmiete resultieren bei Kanton und Gemeinden Mehreinnahmen in Höhe von rund 190 Millionen Franken. Geld, das der Kanton gar nicht benötigt und das deshalb zu den Wohneigentümern zurückfliessen soll. Durch die Anhebung des Vermögensfreibetrags werden Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer entlastet, die aufgrund der erhöhten Vermögenswerte höhere Steuern zahlen werden müssen.
Steuern senken, Werkplatz stärken!
Die Wettbewerbsfähigkeit eines Kantons hängt entscheidend von der Attraktivität der Rahmenbedingungen für Unternehmen ab. Mit der Steuergesetzrevision 2022 konnte mit der Senkung der Gewinnsteuer ein wichtiger Meilenstein gesetzt werden. In der aktuellen Steuergesetzrevision wird der maximale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten von 12’000 auf 18’000 Franken erhöht, was Weiterbildungen attraktiver macht und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Mit der Erhöhung der Kinderdrittbetreuungsabzüge wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt, was dem Aargau als Wohnortkanton und damit auch den Unternehmen als potenziellen Arbeitgebern zugutekommt.



